.............. .............. 13... Berlin Amtsgericht Pankow/Weißensee Parkstr. 71 13068 Berlin Fall : .............. Aktenzeichen : 22 F 6390/17 Berlin, 07.08.2019 hiermit beantrage ich lt. Pkt 3 des Beschlusses vom 12.11.18 die Verhängung eines Ordnungsgeldes bzw. Ersatzmaßnahme gegen die Mutter, Frau ..... . Die Mutter hat jetzt zum 3. –mal die Umgangsbeschluss vom 12.11.18 nicht eingehalten. Es ist damit zu rechnen, dass die Mutter die Umgangsregelungen auch im weiterem nicht einhalten wird. Begründung : Lt. Beschluss vom 12.11.18 ist der Aufenthalt der Wilhelmine aus der Ferienregelung vom 13.7 – 5.8.19 (bis Übergabe) bei der Mutter. Aus der normalen Umgangsregelung wäre der Aufenthalt von Wilhelmine in der Zeit vom 2.8.19 bis 7.8.19 beim Vater. Da die Ferienregelung vorgeht entsteht der Restumgang des Vaters ab 5.8. bis 7.8.19. Entsprechend wurde auc die Mutter angeschrieben, sh. Nachfolgenden Schriftverkehr : 25.07.19, 19:58 - Vater: Hallo! Ich bitte dich, mir den Ort und die Zeit für die Einschulung zu nennen. Auch bin ich der Meinung , dasss der Opa ..... mitgehen sollte. Dann sind die Menschen dort, welche ........ Familie ansieht. Unverständlich, wenn du deinen Vater mit nimmst. Zumal du ........ erzählst, dass dein Vater zu Dir böse war. Teile auch bitte mit, wie die Übergabe zum Umgang während der Schule erfolgen soll. Geht .......... in den Hort? Am Montag 2. August ist Schulanfang, die Schulferien sind Freitag zu Ende. Und ab Montag den 5.8. beginnt der Rest des Umgangs. Wann kann ......... wo abgeholt werden? Grüße ....... 25.07.19, 20:00 - Vater: Ach Noch was, kann .......... bei euch noch ein größeres Rad gebrauchen? 2 29.07.19, 20:43 - Mutter: Entspann dich! Deine Sticheleien sind vollkommen unnötig! 30.07.19, 20:33 - Vater: Hallo! Ich habe mir heute den Beschluss und Ferienzeit für Berlin angesehen. Sommerferien sind im Jahr 2019: 20.6.19 - 2.8.19 somit ist die Übergabe am 5.8.19 für den Restumgang, da Ferien vor Umgang gehen. Die Regelung orientiert sich an den Ferien in Berlin. Nicht danach ob ........ einen freien Tag mehr hat. Montag beginnt die Schulzeit in Berlin. Somit fordere ich dich auf, es zu organisieren, dass ich ......... am Montag Nachmittag abholen kann. Grüße 30.07.19, 21:30 - Mutter: Was soll das! Haben wir nicht gestern erst darüber gesprochen? Du hast hier nichts mehr zu fordern! Dein "Restumgang" fällt weg, kapiert? Lauf doch zum Gericht und beschwere dich, du kannst ja sowieso nix anderes! 30.07.19, 21:32 - Vater: Gestern habe ich mich verunsichern lassen. Und heute habe ich nachgeschaut. 30.07.19, 21:39 - Vater: vom Samstag in der Ferienmitte, 18 uhr bis zum ersten Schultag von Mutter Mitte war der 13.7. erster Schultag ist der 5.8. 30.07.19, 21:51 - Mutter: Während der Ferien-und Feiertagszeiten der Eltern mit dem Kind entfallen die Alltagsumgangs Kontakte ersatzlos, so steht es in dem Beschluss! Da steht auch nicht drin, dass dir Restumgang zusteht! Und warum solltest du genauso viel Umgang haben wie ich? Es besteht kein Wechselmodell! Alter! Gestern noch ein auf "guten Anfang" machen und jetzt...? Tu was du nicht lassen kannst oder willst...mir egal! 30.07.19, 22:14 - Mutter: Bei unserem gestrigen Telefonat warst du doch ziemlich kleinlaut, über WhatsApp traust du dich mehr, schon klar! 31.07.19, 19:55 - Vater: Hallo ......! Beim Telefonat zeigtest du leider nur, dass kein sachliches reden mit dir möglich ist. Ich wollte beim Telefonat weder Vorwurfe erhalten noch verteilen. Also habe ich mich zurückgehalten. Am 5. Bis 7. Ist keine Ferienzeit welche vorgeht! Und solltest du dich nicht an diese Festlegungen halten, wird auch das AG informiert werden. Grüße 31.07.19, 20:42 - Mutter: Natürlich, von uns beiden bin ich die unsachliche, schon klar! Du bist kein guter Mensch! Du und dein Vater...ihr habt euch wirklich verdient! 04.08.19, 11:40 - Vater: Hallo! Ich bin dann gegen 16. 30 Uhr bei dir um .......... abzuholen. Grüße 04.08.19, 11:56 - Mutter: ........ feiert ihren Geburtstag, es werden Gäste kommen, willst du ihr wirklich den Tag versauen in dem du Ärger machst? Solltest du hier auftauchen, rufe ich die Polizei!! 04.08.19, 12:05 - VAter: Dann fangt früher an und ich komme eine halbe Stunde später. An dem Tag ist auch mein Umgang. 04.08.19, 12:06 - Mutter: Vergiss es!!!! Hieraus ist ersichtlich, dass eine sachliche Abstimmung mit der Mutter nicht möglich ist. Die Mutter geht davon aus, dass Festlegungen für sie nicht gelten und sie beliebig handeln kann. Nebenbei wird umfänglich beleidigt und bewiesen, dass der Mutter jegliche Bindungstoleranz zum Vater u.a. abgeht. Dieses zeigt sich z. B. in solchen Formulierungen : - Du hast hier nichts mehr zu fordern! Dein "Restumgang" fällt weg, kapiert? Lauf doch zum Gericht und beschwere dich, du kannst ja sowieso nix anderes! 3 - Natürlich, von uns beiden bin ich die unsachliche, schon klar! Du bist kein guter Mensch! Du und dein Vater...ihr habt euch wirklich verdient! - willst du ihr wirklich den Tag versauen in dem du Ärger machst? Solltest du hier auftauchen, rufe ich die Polizei!! - Vergiss es!!!! Auch hiermit zeigt die Mutter, dass die Sachverständige eine falsche Bewertung ihrer Bindungstoleranz benannt hat. Gefährlich ist auch der Zustand, dass die Mutter diese negative Einstellungen zum Vater und anderen auf das Kind überträgt und das Kind zum Lügen anhält. Gegebenenfalls wird um richterlichen Hinweis gebeten. R. .........